Kriterien für die Auswahl der Fahrschule- Wo haben Freunde, Bekannte, Kollegen, Mitschüler den Schein gemacht und waren sie dort zufrieden?
- Werden Sie im Büro freundlich, unverbindlich und kompetent beraten?
- Liegt die Fahrschule günstig (Schule, Wohnung, Arbeitsplatz, ...)?
- Passen die Unterrichtszeiten und bekommen Sie Fahrstunden zum Wunschtermin (z.B. auch am Samstag)?
- Gibt es die Möglichkeit, vor dem Abschluss des Ausbildungsvertrages an einem Theorieunterricht teilzunehmen? Dort können Sie den Fahrlehrer kennen lernen und sich mit anderen Fahrschülern unterhalten.
- Bietet die Fahrschule eine Probe- bzw. Schnupperstunde an?
Für die Motorradausbildung sollten Sie außerdem noch beachten- Ist der Fahrlehrer aktiver Motorradfahrer und begleitet er Sie bei den Sonderfahrten mit seinem eigenen Motorrad?
- Stehen unterschiedliche Fahrschulmotorräder zur Auswahl bzw. passt das angebotene Motorrad (Sitzhöhe, Gewicht, Sitzposition)?
- Stellt die Fahrschule Helm, Schutzkleidung etc. zur Verfügung und in welchem Zustand sind diese?
- Wird mit einer Funk-Gegensprechanlage geschult? Dann können Sie nämlich den Fahrlehrer fragen, wenn Sie während der Fahrstunde etwas nicht verstanden haben oder wissen wollen.
16 Jahre - Welcher Führerschein?| Klasse A1 | Klasse M | | Leichtkraftrad | Kleinkraftrad
| max. 125 ccm und 11 kW (15 PS) bis zum 18. Geburtstag gedrosselt auf 80 km/h | max. 50 ccm und 45 km/h | 16 Lektionen Theorieunterricht (12 Grundstoff + 4 speziell für Motorrad) | 14 Lektionen Theorieunterricht (12 Grundstoff + 2 speziell für Motorrad) | 12 Sonderfahrten (5 Überland, 4 Autobahn, 3 Nacht) | keine Sonderfahrten | | Ausbildung mit Schaltung | Ausbildung auf Automatik (jedoch keine Beschränkung im Führerschein) | | 2 Jahre Probezeit (wird auf die Probezeit des Autoführerscheins angerechnet) | keine Probezeit (die beginnt dann erst mit dem Erwerb des Autoführerscheins) | | beim späteren Erwerb des Motorradführerscheins (Klasse A) nur 6 Sonderfahrten | beim späteren Erwerb des Motorradführerscheins (Klasse A) alle 12 Sonderfahrten | | Aufbau von Schadenfreiheitsrabatt bei der Versicherung | nur Versicherungskennzeichen ohne Anrechnung der schadensfreien Jahre |
Die Kosten für die Führerscheinausbildung in der Fahrschule setzen sich zusammen aus- Grundgebühr (darin sind auch die Theorieunterrichte enthalten)
- evtl. Lehrmaterial (Fragebögen, Buch)
- Sonderfahrten (Anzahl gesetzlich vorgeschrieben)
- "normale" Fahrstunden (die Anzahl hängt von Vorkenntnissen, Talent und Fleiß ab)
- Theorieprüfung (entfällt, wenn Sie Theorie und Praxis am gleichen Tag machen)
- Praktische Prüfung
Der Preis sollte nie das ausschlaggebende Kriterium für die Auswahl der Fahrschule sein, denn niemand kann Ihnen vorher sagen, was der Führerschein am Ende wirklich kosten wird. Und oft kommen Sie bei einer teuren Fahrschule, die eine gute und intensive Ausbildung bietet, billiger weg als bei einer Fahrschule mit niedrigen Preisen, bei der sich der Fahrlehrer spazieren fahren lässt oder bei der Sie schlecht vorbereitet die Prüfung nicht bestehen.
Zusätzliche Gebühren fallen an für- Führerscheinantrag bei der Führerscheinstelle
- Kurs "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" (nur beim ersten Führerschein)
- Sehtest
- TÜV-Gebühr für theoretische und praktische Prüfung
Führerscheinantrag- zuständig ist die Führerscheinstelle des Hauptwohnsitzes
- Antrag muss persönlich abgegeben werden
- mitzubringen sind:
- Anmeldebestätigung der Fahrschule
- Personalausweis oder Pass
- 1 Passfoto
- Sehtest (max. 4 Wochen alt)
- ggf. Kursbescheinigung "Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort"
- ggf. vorhandener Führerschein
- ggf. Karteikartenabschrift der Behörde, die den vorhandenen Führerschein ausgestellt hat
- Gebühr: ca. 45,- Euro
- Bearbeitungsdauer: 6 - 8 Wochen (erst danach können Sie die Prüfung machen)
Informationen über die Adressen und Öffnungszeiten der Führerscheinstellen in München und Umgebung erhalten Sie bei der Anmeldung in der Fahrschule.
Termine und Fristen- Führerscheinantrag bei der Führerscheinstelle abgeben: frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters
- Theorieprüfung: frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters
- Praktische Prüfung: frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters
- Führerschein abholen, wenn Sie die Prüfung vor Erreichen des Mindestalters abgelegt haben: frühestens am Geburtstag
- Der Prüfauftrag für den TÜV ist genau 1 Jahr gültig, in dieser Zeit muss die Theorieprüfung bestanden sein.
- Die bestandene Theorieprüfung ist dann wieder genau 1 Jahr gültig, in dieser Zeit muss die praktische Prüfung bestanden sein.
- Theorieunterrichte und Sonderfahrten sind 2 Jahre gültig.
- Wartezeit nach der 1. nicht bestandenen Prüfung: mindestens 2 Wochen
Wartezeit nach der 2. nicht bestandenen Prüfung: mindestens 2 Wochen Wartezeit nach der 3. nicht bestandenen Prüfung: mindestens 2 Wochen Wartezeit nach der 4. nicht bestandenen Prüfung: mindestens 2 Wochen usw.
Lebensrettende Sofortmaßnahmen- nur für den Erwerb des ersten Führerschein erforderlich
Wiederholung trotzdem wärmstens empfohlen! - Kurs wird von allen Hilfsorganisationen (Rotes Kreuz, Malteser, ASB, ...) angeboten
- Dauer: 8 Unterrichtsstunden
- Preis: ca. 25,- Euro
- Informationen über Anbieter und Termine bekommen Sie in der Fahrschule!
Sehtest- vom Optiker oder Augenarzt
- darf nicht älter als einen Monat sein
- Preis: ca. 10,- Euro
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