| Intensivkurse |
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Wollen Sie die Führerscheinausbildung in kurzer Zeit hinter sich bringen? Sind Sie bereit, sich acht Tage lang nur darauf zu konzentrieren? AnmeldungSie sollten sich mindestens acht Wochen vor Kursbeginn anmelden damit genügend Zeit für die Bearbeitung des Führerscheinantrags durch die zuständige Behörde ist, denn erst danach dürfen Sie die theoretische und praktische Prüfung ablegen. Was ist wenn...... die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist? Die angemeldeten Teilnehmer werden mindestens vier Wochen vor Kursbeginn benachrichtigt und können sich entweder für eine "normale" Führerscheinausbildung anstelle des Intensivkurses entscheiden (der Aufpreis für den Intensivkurs wird in diesem Fall zurückerstattet) oder den Ausbildungsvertrag stornieren (in diesem Fall werden alle bezahlten Gebühren zurückerstattet). ... ich nicht zum Kurs kommen kann? Der mit der Fahrschule geschlossene Ausbildungsvertrag bleibt trotzdem gültig. Die Fahrschule wird die Fahrstundentermine in Absprache mit dem Fahrschüler individuell festlegen, die Theorieunterrichte können zu den üblichen Zeiten besucht werden. Der Aufpreis für den Intensivkurs kann leider nicht zurückerstattet werden. ... ich den Intensivkurs abbrechen muss? Die Führerscheinausbildung wird "normal" fortgesetzt und alle weiteren Termine zwischen Fahrschule und Fahrschüler abgesprochen. Ein Anspruch auf (anteilige) Rückerstattung des Aufpreises für den Intensivkurs besteht nicht. ... der Prüfauftrag nicht rechtzeitig vorliegt? Für die rechtzeitige Beantragung des Führerscheins ist allein der Fahrschüler verantwortlich. Wenn der Prüfauftrag eine Woche vor dem Prüfungstermin noch nicht beim TÜV vorliegt kann der Fahrschüler nicht zur Prüfung gemeldet werden. Der Ablauf des Intensivkurses wird davon nicht beeinflusst. Sobald der Prüfauftrag beim TÜV eingegangen ist wird von Fahrschule und Fahrschüler gemeinsam ein Prüfungstermin festgelegt. ... ich nicht fit genug für die Prüfung bin? Es ist gesetzlich festgelegt, dass ein Fahrlehrer den Fahrschüler erst dann zur Prüfung vorstellen darf wenn dieser die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt. Wenn diese am Ende des Intensivkurses noch nicht der Fall ist wird die Ausbildung über den ursprünglich geplanten Prüfungstermin hinaus fortgesetzt und ein späterer Prüfungstermin festgelegt. Dem Fahrschüler entstehen dadurch außer für die erforderlichen zusätzlichen Fahrstunden keine weiteren Kosten. ... ich die Theorieprüfung nicht bestehe? In diesem Fall darf man nicht zur praktischen Prüfung antreten, die Gebühren müssen jedoch trotzdem bezahlt werden. Eine Wiederholung der Theorieprüfung ist frühestens nach zwei Wochen möglich. Für die Wiederholungsprüfung (Theorie + Praxis) entstehen folgende Kosten: Grundbetrag nach nichtbestandener Theorieprüfung (105,- Euro), Prüfungsgebühr und TÜV-Gebühr. ... ich die praktische Prüfung nicht bestehe? Auch hier ist eine Wiederholungsprüfung frühestens nach zwei Wochen möglich. Außerdem müssen während dieser Zeit mindestens fünf Fahrstunden á 45 Minuten absolviert werden. Die Termine hierfür und der neue Prüfungstermin werden nach Absprache zwischen Fahrschule und Fahrschüler vereinbart. Für die zweite praktische Prüfung werden außer den Kosten für die Fahrstunden Prüfungs- und TÜV-Gebühr fällig. |