Führerscheinklassen

Wir bilden in den folgenden Führerscheinklassen aus:

Klasse B

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3,5 t und mit maximal acht Sitzplätzen außer dem Führersitz.
Ein Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse maximal 750 kg beträgt, darf immer mitgeführt werden. Für schwerere Anhänger gilt: Die zulässige Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger darf zusammen maximal 3,5 t betragen und die Leermasse des Zugfahrzeugs muss größer sein als die zulässige Gesamtmasse des Anhängers.

Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildung: Theorie + Praxis
Prüfung: Theorie + Praxis
Eingeschlossene Klassen: M, S und L


Klasse BE

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, die nicht unter Klasse B fallen.
Eine typische Kombination für Klasse BE ist ein PKW mit Pferdeanhänger.

Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildung: Praxis
Prüfung: Praxis
Vorbesitz der Klasse B erforderlich.


Klasse A unbeschränkt

Krafträder ohne Leistungs-, Gewichts- und Hubraumbeschränkung (auch mit Beiwagen).

Mindestalter: 25 Jahre
Ausbildung: Theorie + Praxis
Prüfung: Theorie + Praxis
Eingeschlossene Klassen: A1 und M


Klasse A beschränkt

Krafträder mit einer Leistung von maximal 25 kW (34 PS) und einer Mindestmasse von 6,25 kg pro kW; jedoch keine Beschränkung bezüglich des Hubraums.
Die Beschränkungen entfallen automatisch zwei Jahre nach Erteilung der Fahrerlaubnis.

Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildung: Theorie + Praxis
Prüfung: Theorie + Praxis
Eingeschlossene Klassen: A1 und M


Klasse A1

Leichtkrafträder mit einem Hubraum von maximal 125 ccm, einer Leistung von maximal 11 kW (15 PS) und einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h für 16- und 17-Jährige (ohne Geschwindigkeitsbeschränkung ab 18 Jahre).

Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildung: Theorie + Praxis
Prüfung: Theorie + Praxis
Eingeschlossene Klasse: M


Klasse M

Kleinkrafträder mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h.
Auch wenn auf einem Automatik-Roller ausgebildet wird, wird in den Führerschein keine Beschränkung auf Automatik-Fahrzeuge eingetragen.

Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildung: Theorie + Praxis
Prüfung: Theorie + Praxis


Klasse S

Dreirädrige Kleinkrafträder (auch Trikes) und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (auch Quads) mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und einem Hubraum von maximal 50 ccm bzw. einer Nutzleistung von maximal 4 kW. Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen.

Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildung: Theorie + Praxis
Prüfung: Theorie + Praxis


Klasse L

Für Zugmaschinen in Land- und Forstwirtschaft bis maximal 32 km/h (mit Anhänger max. 25 km/h) und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis maximal 25 km/h.

Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildung: Theorie
Prüfung: Theorie


Mofa-Prüfbescheinigung

Einsitzige Mofas mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h.
Wenn der Fahrer mindestens 16 Jahre alt ist darf er ein Kind unter 7 Jahren in einem speziellen Kindersitz mitnehmen.

Mindestalter: 15 Jahre
Ausbildung: Theorie + Praxis
Prüfung: Theorie