| Führerscheinklassen |
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Wir bilden in den folgenden Führerscheinklassen aus: Klasse BKraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3,5 t und mit maximal acht Sitzplätzen außer dem Führersitz. Mindestalter: 18 Jahre Klasse BEKombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, die nicht unter Klasse B fallen. Mindestalter: 18 Jahre Klasse A unbeschränktKrafträder ohne Leistungs-, Gewichts- und Hubraumbeschränkung (auch mit Beiwagen). Mindestalter: 25 Jahre Klasse A beschränktKrafträder mit einer Leistung von maximal 25 kW (34 PS) und einer Mindestmasse von 6,25 kg pro kW; jedoch keine Beschränkung bezüglich des Hubraums. Mindestalter: 18 Jahre Klasse A1Leichtkrafträder mit einem Hubraum von maximal 125 ccm, einer Leistung von maximal 11 kW (15 PS) und einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h für 16- und 17-Jährige (ohne Geschwindigkeitsbeschränkung ab 18 Jahre). Mindestalter: 16 Jahre Klasse MKleinkrafträder mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h. Mindestalter: 16 Jahre Klasse SDreirädrige Kleinkrafträder (auch Trikes) und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (auch Quads) mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und einem Hubraum von maximal 50 ccm bzw. einer Nutzleistung von maximal 4 kW. Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen. Mindestalter: 16 Jahre Klasse LFür Zugmaschinen in Land- und Forstwirtschaft bis maximal 32 km/h (mit Anhänger max. 25 km/h) und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis maximal 25 km/h. Mindestalter: 16 Jahre Mofa-PrüfbescheinigungEinsitzige Mofas mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h. Mindestalter: 15 Jahre |