| Probezeitverkürzung (FSF) |
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Fahranfänger, die den Führerschein der Klasse B seit mindestens 6 Monaten besitzen und sich noch in der Probezeit befinden, können an einem freiwilligen Fortbildungsseminar teilnehmen und damit die Probezeit um ein Jahr verkürzen. Dies ist sowohl innerhalb der normalen zweijährigen als auch in der verlängerten vierjährigen Probezeit möglich. Kursinhalt und -dauer
KursbeginnFSF-Seminare können derzeit leider nicht stattfinden, weil ein zugelassener, geeigneter und vor allem bezahlbarer Veranstalter für das Sicherheitstraining fehlt. |