Probezeitverkürzung (FSF)

Fahranfänger, die den Führerschein der Klasse B seit mindestens 6 Monaten besitzen und sich noch in der Probezeit befinden, können an einem freiwilligen Fortbildungsseminar teilnehmen und damit die Probezeit um ein Jahr verkürzen. Dies ist sowohl innerhalb der normalen zweijährigen als auch in der verlängerten vierjährigen Probezeit möglich.

Kursinhalt und -dauer

  • Mindestens 6 und höchstens 12 Teilnehmer.
  • Drei Gruppensitzungen von je 90 Minuten.
  • Eine Übungs- und Beobachtungsfahrt im öffentlichen Straßenverkehr mit 1-2 Mitfahrern und dem Seminarleiter. Die Fahrzeit beträgt pro Teilnehmer mindestens 60 Minuten.
  • Praktische Sicherheitsübungen auf einem nicht öffentlichen Platz mit einer Dauer von 240 Minuten.

Kursbeginn

FSF-Seminare können derzeit leider nicht stattfinden, weil ein zugelassener, geeigneter und vor allem bezahlbarer Veranstalter für das Sicherheitstraining fehlt.